Noch ein kleiner Spaß . . .

in Sachen Recht und Gesetz aus Deutschland. Ich bin heute mit einer alten Bekannten in Kontakt gekommen, die mir von ihrem Mann erzählen musste. Der arbeitet nachts als Taxifahrer. Jetzt wurde er wohl während einer Fahrt von seinem Fahrgast angegriffen und wie es für einen Menschen normal ist, hat er sich gewehrt. Mit Pfefferspray und obwohl er den Täter nicht wirklich getroffen hat bekam er von der Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung. Da fragt man sich mal wieder ernsthaft, was ist in diesem unseren Lande los ? ? ?

Kommentare

  1. Das ist eine völlig normale Vorgehensweise. Pfefferspray darf hierzulande nur als Tierabwehrspray verkauft, geführt und verwendet werden. In Notwehrsituationen kann man es aber auch gegen Menschen einsetzen. Ob eine Notwehr vorlag und die Anwendung daher gerechtfertigt war, wird nun in einer Ermittlung geprüft. Wenn die Situation wie von dir beschrieben eine Notwehr rechtfertigte, wird das Verfahren eingestellt und dem Taxifahrer passiert gar nichts. Mehr Infos dazu unter http://www.stopnow-pfefferspray.de/pfefferspray-legal.htm

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